Regulativ (Leitfaden)
der Österreichisch-Deutschen Akademie für Traditionsoffiziere und Traditionsunteroffiziere (OEDA)
Neufasssung 01.02.2019
Präambel
Die „Österreichisch-Deutsche Akademie für Traditionsoffiziere und Unteroffiziere (OEDA)“ ist eine Interessengemeinschaft, die von langjährigen, traditionsbewussten und ehrwürdigen Trägern des militärischen Traditionswesens am 27. Jänner 2010 in Mannheim, Bundesrepublik Deutschland gegründet wurde.
Die Akademie führt den Namen Österreichisch-Deutsche Akademie für Traditionsoffiziere und Unteroffiziere (OEDA), Institut zur Prüfung des Ausbildungsstandes von Traditionsoffizieren und Unteroffizieren.
§ 1: Name, Sitz, Tätigkeitsbereich und Zweck
Sie hat seit ihrer Gründung im Jahre 2010 ihren Titularsitz in Mannheim / Bundesrepublik Deutschland, und erstreckt ihre Tätigkeit hauptsächlich auf Österreich und Deutschland, seit 2017 erweitert auf Ost- und Südeuropa. Es handelt sich um eine Private Akademie. Sitz der Akademie-Kanzlei ist am ordentlichen Wohnort des amtierenden Akademie-Präsidenten, derzeit in Wien / Österreich.
Die Akademie, deren Tätigkeit unpolitisch und nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bezweckt die Förderung der Freiwilligen Kontrolle und Prüfung des Ausbildungsstandes von Traditionsoffizieren und Unteroffizieren, welche in historischer Uniform alleine, oder innerhalb größerer Verbände in der Öffentlichkeit aktiv sind und dieses darstellen.
Als Akademie prüft sie nur auf Antrag und / oder eigenen Wunsch einzelner Traditionsoffiziere und Unteroffiziere, auch ganze Verbände sowie Gruppen und stellt hierüber, nach erfolgreicher Prüfung ein Diplom der OEDA aus. Dies bescheinigt dem Absolventen der OEDA einen angemessenen und einwandfreien Ausbildungsstand, sowie korrektes, gewandtes Auftreten in historischer Uniform.
Geprüft werden hier auszugsweise: Adjustierung im Zusammenhang des korrekten Tragens der Uniform in allen vorschriftsmäßigen Darstellungen von Uniformierungsvarianten bzw. der Sitz von Auszeichnungen. sowie dem Anhalten dazu, keine (gekauften) historischen Orden und Ehrenzeichen zu tragen, Vollständigkeit, Verhalten und Auftreten in Uniform, Kommandos und Säbel- / Degengriffe, Meldung und Gruß, Marschieren im Verband oder einzeln eingereiht, Waffen tragen und Handhabung dieser (Salut), Wissen über die Darstellung der historischen Uniformen zu Gedenktagen, Denkmäler, Regiments- und Einheits- / Verbandsgeschichte im geschichtlichen Zusammenhang für den Zeitraum von 1806-1918, etc.
§ 2: Arten der Mitgliedschaft
Die Mitglieder der Akademie unterteilen sich in:
- die Mitglieder des Akademie Senates und der Prüfungskommission (aktive Mitglieder)
- die ehemaligen Mitglieder der Prüfungskommission (passive Mitglieder)
- die Absolventen der Akademie (korrespondierende, passive Mitglieder)
- die Ehrenmitglieder der Akademie (passive Mitglieder)
- die affiliierten Mitglieder der Akademie (passive Mitglieder)
- den wissenschaftlichen Akademie Beirat (Vexillologen, Heraldikern, Uniformhistorikern, Faleristikern, Waffenkundlern etc.)
Jede Art der Mitgliedschaft in der Akademie ist kostenlos und beitragsfrei. Die Akademie wird ausschließlich auf freiwilliger und ehrenamtlicher Basis vom Akademiesenat finanziert.
Jedes Mitglied wird nur durch den jeweils amtierenden Akademie-Präsidenten persönlich aufgenommen. Ein Antrag auf Mitgliedschaft kann nicht gestellt werden.
Absolventen und Prüflinge der Akademie müssen jedoch nicht automatisch Mitglied werden. Hierüber entscheidet der Akademie-Senat, welcher ebenso eine Mitgliedschaft jederzeit beenden und / oder Mitglieder bei Fehlverhalten etc. aus der Akademie ausschließen kann.
§ 3: Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind berechtigt, an Veranstaltungen der OEDA im In- und Ausland teilzunehmen. Wünschenswert ist es, dass sich dabei die Mitglieder und Absolventen der OEDA persönlich als solche vorstellen.
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen der OEDA nach allen Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck der OEDA Schaden erleiden könnte. Sie haben das Regulativ (den Leitfaden) der OEDA und die jeweiligen Beschlüsse des Vorstandes zu beachten.
Die Mitglieder der OEDA haben bei Veranstaltungen in der historischen Uniform, unter Beachtung der jeweils geltenden nationalen Vorschriften über das Tragen der Uniform, aufzutreten.
§ 4: Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt, welcher dem Akademiesenat schriftlich anzuzeigen ist bzw. durch Ausschluss durch den Akademiesenat. Bei Ausschluss hat eine schriftliche Mitteilung an das Akademie Mitglied zu erfolgen.
§ 5: Akademie-Organe
Die Akademie besteht aus:
- dem Präsidenten
- dem Akademie Senat
- der Prüfungskommission
bestehend aus dem Akademie Präsidenten, den Mitgliedern des Akademie Senates und die durch den Akademie Präsidenten ernannten Traditionsoffizieren und Unteroffizieren, welche die Prüfungen der Absolventen und Prüflinge durchführen
§ 6: Besondere Obliegenheiten einzelner Akademie-Vertreter
Der Akademie-Präsident ist einziger offizieller Vertreter der Akademie im Außenverhältnis.
Die Mitglieder des Akademie Senates unterstützen diesen und werden zu Vertretungen der Akademie bei Veranstaltungen nur nach Rücksprache mit dem Akademie Präsidenten entsandt.
§ 7: Wissenschaftlicher Akademie Beirat
Der Wissenschaftliche Akademie Beirat setzt sich aus beliebig vielen internationalen Vexillologen, Heraldikern, Uniformhistorikern, Faleristikern, Waffenkundigen etc. zusammen.
Die Beiratsmitglieder verfügen über fundierte Fachkenntnisse in dieser Thematik.
§ 8: Sprachen
Als Arbeitssprachen werden Deutsch und Englisch festgelegt.
§ 9: Sonstiges / Ergänzungen des Regulativs (des Leitfadens)
Die OEDA sieht sich nicht mehr als rein Österreichisch-Deutsche Akademie, sondern als europaweit tätig. Durch die Aufnahme affiliierter Mitglieder (Traditionsoffiziere und Unteroffiziere fremder, befreundeter Streitkräfte) wurde 2017 das Tätigkeitsfeld auf Ost- und Südeuropa erweitert.
Die OEDA fungiert nicht als Zusammenschluss einzelner Verbände oder als Dachorganisation verschiedener Gruppen in Europa. Die OEDA beschränkt sich nur und ausschließlich auf den eigenen Zweck.

OEDA Präsident und Akademie Senat
Mannheim und Wien, am 01. Februar 2019