Regulativ (Leitfaden)

der Österreichisch-Deutschen Akademie für Traditionsoffiziere und Traditionsunteroffiziere (OEDA)

Neufasssung 03.04.2024

Präambel

Die „Österreichisch-Deutsche Akademie für Traditionsoffiziere und Unteroffiziere (OEDA)“ ist eine Interessengemeinschaft, die von langjährigen, traditionsbewussten und ehrwürdigen Trägern des militärischen Traditionswesens am 27. Jänner 2010 in Mannheim, Bundesrepublik Deutschland gegründet wurde.
Die Akademie führt den Namen Österreichisch-Deutsche Akademie für Traditionsoffiziere und Unteroffiziere (OEDA), Institut zur Prüfung des Ausbildungsstandes von Traditionsoffizieren und Unteroffizieren.

§ 1: Name, Sitz, Tätigkeitsbereich und Zweck

Sie hat seit ihrer Gründung im Jahre 2010 ihren Titularsitz in Mannheim / Bundesrepublik Deutschland, und erstreckt ihre Tätigkeit hauptsächlich auf Österreich und Deutschland, seit 2017 erweitert auf Ost- und Südeuropa. Es handelt sich um eine Interessengemeinschaft (IG) und diese unterliegt nicht dem Vereinsrecht. Sitz der Akademie-Kanzlei ist am ordentlichen Wohnort des amtierenden Akademie-Präsidenten, derzeit in Wien / Österreich.

Die Akademie, deren Tätigkeit unpolitisch und nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bezweckt die Förderung der Freiwilligen Kontrolle und Prüfung des Ausbildungsstandes von Traditionsoffizieren und Unteroffizieren, welche in historischer Uniform alleine, oder innerhalb größerer Verbände in der Öffentlichkeit aktiv sind und dieses darstellen.

Als Akademie prüft sie nur auf Antrag von Traditionsverbänden ganze Verbände sowie Gruppen und stellt hierüber, nach erfolgreicher Prüfung ein Traditions-Diplom der OEDA aus. Dies bescheinigt dem Absolventen der OEDA einen angemessenen und einwandfreien Ausbildungsstand, sowie korrektes, gewandtes Auftreten in historischer Uniform.

Geprüft werden hier auszugsweise: Adjustierung im Zusammenhang des korrekten Tragens der Uniform in allen vorschriftsmäßigen Darstellungen von Uniformierungsvarianten, Sitz von Auszeichnungen sowie dem Anhalten dazu, keine historischen Orden und Ehrenzeichen zu tragen, Vollständigkeit, Verhalten und Auftreten in Uniform, Kommandos und Säbel- / Degengriffe, Meldung und Gruß, Marschieren im Verband oder einzeln eingereiht, Waffen tragen und Handhabung dieser (Salut), Wissen über die Darstellung der historischen Uniformen zu Gedenktagen, Denkmäler, Regiments- und Einheits- / Verbandsgeschichte im geschichtlichen Zusammenhang für den Zeitraum von 1806-1918, etc.

§ 2: Arten der Mitgliedschaft

Die Mitglieder der Akademie unterteilen sich in:

  • die Mitglieder des Akademie Senates und der Prüfungskommission (aktive Mitglieder)
  • die ehemaligen Mitglieder der Prüfungskommission (passive Mitglieder)
  • die Absolventen der Akademie (passive Mitglieder)
  • die Ehrenmitglieder der Akademie (passive Mitglieder)
  • die korrespondierenden Mitglieder der Akademie (passive Mitglieder)
  • den wissenschaftlichen Akademie Beirat (Vexillologen, Heraldikern, Uniformhistorikern, Faleristikern, Waffenkundlern etc.)

Jede Art der Mitgliedschaft in der Akademie ist kostenlos und beitragsfrei. Die Akademie wird ausschließlich auf freiwilliger und ehrenamtlicher Basis vom Akademiesenat finanziert. Die Akademie nimmt keinerlei Spenden entgegen und unterhält somit auch keine Kasse als auch kein diesbezügliches eingerichtetes Konto.
 
Jedes Mitglied wird nur durch den Akademiesenat mit Mehrheitsbeschluss aufgenommenen. Ein Antrag auf Mitgliedschaft kann nicht gestellt werden.
 
Absolventen und Prüflinge der Akademie müssen jedoch nicht automatisch Mitglied werden. Hierüber entscheidet der Akademiesenat, welcher ebenso eine Mitgliedschaft mit Mehrheitsbeschluss jederzeit beenden und / oder Mitglieder bei Fehlverhalten etc. aus der Akademie ausschließen kann.

§ 3: Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind berechtigt, an Veranstaltungen der OEDA im In- und Ausland teilzunehmen. Wünschenswert ist es, dass sich dabei die Mitglieder und Absolventen der OEDA persönlich als solche vorstellen.
 
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen der OEDA nach allen Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck der OEDA Schaden erleiden könnte. Sie haben das Regulativ (den Leitfaden) der OEDA und die jeweiligen Beschlüsse des Akademiesenats zu beachten.
 
Die Mitglieder der OEDA haben bei Veranstaltungen in der historischen Uniform, unter Beachtung der jeweils geltenden nationalen Vorschriften über das Tragen der Uniform, aufzutreten.

§ 4: Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt, welcher dem Akademiesenat schriftlich anzuzeigen ist bzw. durch Ausschluss durch den Akademiesenat. Bei Ausschluss hat eine schriftliche Mitteilung an das Akademiemitglied zu erfolgen.

§ 5: Akademie-Organe

Die Akademie besteht aus:

  • dem Präsidenten
    gewählt auf Lebenszeit durch den Akademiesenat. Nach Ausscheiden und / oder Tod des Präsidenten beruft der Geschäftsführende Vizepräsident den Akademiesenat ein und bestellt den Nachfolger

  • dem Geschäftsführenden Vizepräsidenten
    bestimmt durch den Akademiepräsidenten, welcher als Senatsmitglied im Auftrag des Akademiepräsidenten diesen in spezifischen Angelegenheiten vertritt
  • der Prüfungskommission
    bestehend aus dem Akademiepräsidenten, den Mitgliedern des Akademiesenates und die durch den Akademiepräsidenten ernannten Traditionsoffizieren und Unteroffizieren, welche die Prüfungen der Absolventen und Prüflinge durchführen
§ 6: Besondere Obliegenheiten einzelner Akademie-Vertreter

Der Akademiepräsident ist einziger offizieller Vertreter der Akademie im Außenverhältnis.
 
Die Mitglieder des Akademiesenates unterstützen diesen und werden zu Vertretungen der Akademie bei Veranstaltungen nur nach Rücksprache mit dem Akademiepräsident entsandt. Hierzu kann der Akademiepräsident auch Ehrenmitglieder oder ehemalige aktive Mitglieder entsenden und beauftragen.

§ 7: Wissenschaftlicher Akademie Beirat

Der Wissenschaftliche Akademiebeirat setzt sich aus beliebig vielen internationalen Vexillologen, Heraldikern, Uniformhistorikern, Faleristikern, Waffenkundigen etc. zusammen.
Die Beiratsmitglieder verfügen über fundierte Fachkenntnisse in dieser Thematik.

Diese prüfen auf Anfrage die Genauigkeit einer Uniform, von Rangabzeichen und Ausrüstungsgegenständen, Orden und Ehrenzeichen, Bewaffnung, Sonderabzeichen, Fahnen etc. und unterstützen den Akademiesenat fachlich in der Bewertung einzelner Punktationen / Vorgaben, welche in ein Prüfung miteinfließen.

§ 8: Sprachen

Als Arbeitssprachen werden Deutsch und Englisch festgelegt.

§ 9: Sonstiges / Ergänzungen des Regulativs (des Leitfadens)

Die OEDA sieht sich nicht mehr als rein Österreichisch-Deutsche Akademie, sondern als europaweit tätig. Durch die Aufnahme korrespondierender Mitglieder (Traditionsoffiziere und Unteroffiziere fremder, befreundeter Streitkräfte) wurde 2017 das Tätigkeitsfeld auf Ost- und Südeuropa erweitert.

Die OEDA fungiert nicht als Zusammenschluss einzelner Verbände oder als Dachorganisation verschiedener Gruppen in Europa. Die OEDA beschränkt sich nur und ausschließlich auf den eigenen Zweck.

Die Pflege internationaler Kontakte wird in den kommenden Jahren ausgebaut werden. Kanzleistil ist derzeit in Wien / Österreich, dem ordentlichen Wohnsitz des amtierenden OEDA Präsidenten.

§ 10: Auflösung der Interessengemeinschaft

Diese kann nur mit einstimmigen Beschluss durch die Sentasmitglieder aufgelöst werden.

Die Statuten vom 02. Mai 2023 werden mit in Kraft treten des vorliegenden Regulativs (Leitfaden) 2024 außer Kraft gesetzt.

OEDA Präsident und Akademiesenat
Mannheim und Wien, am 03. April 2024